BBV Notfall-programm – FAQ

FAQ: BBV Notfall-Programm

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum BBV Notfall-Programm. Sollten Sie weitere Fragen haben, treten Sie mit uns in Kontakt.

1. Wie kann ich das BBV Notfall-Programm erreichen?
2. Was bedeutet Notfall?
3. Welche Informationsdienstleistungen können beim BBV Notfall-Programm kostenfrei jederzeit in Anspruch genommen werden?
4. Welche Auskunfts- und Beratungsdienstleistungen können jederzeit kostenfrei in Anspruch genommen werden?
5. Welche Organisationsdienstleistungen können kostenfrei in Anspruch genommen werden?
6. Welche sonstigen Dienstleistungen können durch das BBV Notfall-Programm kostenfrei in Anspruch genommen werden?
7. Hilft das BBV Notfall-Programm auch im Falle eines Wasserrohrbruchs?
8. Was ist unter Organisationsdienstleistungen zu verstehen?
9. Welche Leistungen habe ich im Falle eines Unfalls zu erwarten?
10. Was ist, wenn ich nach einem Unfall pflegebedürftig bin?
11. Gibt es Sofortleistungen nach einem Unfall?
12. Ich hatte einen Unfall und fühle mich seitdem unsicher ob ich alleine weiter zu Hause leben kann?
13. Wie funktioniert ein Hausnotruf-Dienst?
14. Ich hatte einen Unfall und soll zur Reha, werde ich von dem BBV Notfall-Programm unterstützt?
15. Nach einem Unfall kann ich keine Treppen mehr steigen – hilft mir das BBV Notfall-Programm?
16. Ich habe mir bei einem Unfall die Nase gebrochen und möchte das nun korrigieren lassen, werde ich unterstützt?
17. Ich hatte einen Unfall und liege im Krankenhaus, meine Kosten laufen weiter, ich muss jemandem Beauftragen, der sich um mein Haustier kümmert, muss ich Ersparnisse aufbrauchen?
18. Was passiert wenn ich durch einen Unfall versterbe?
19. Ich habe niemand, der sich um mein Grab kümmert, unterstützt mich die BBV?
20. Sollte ich einen Unfall haben, kümmert sich jemand um mein Haustier?

1. Wie kann ich das BBV Notfall-Programm erreichen?

Täglich, telefonisch zu jeder Tag oder Nacht Zeit. Das BBV Notfall Telefon ist 24 h am Tag besetzt um kompetent Hilfe zu leisten. Der Anruf kostet Sie lediglich eine Einheit, unabhängig, wie lange das Gespräch dauert.

2. Was bedeutet Notfall?

Ein Notfall liegt vor, wenn eine Person wegen einer ihr Leben, ihr Gesundheit oder ihren Besitz bedrohenden Situation fremder Hilfe benötigt. Zum Beispiel: Erkrankung, nach einem Unfall, bei Einbruch, Feuer, Wasserrohrbruch, usw.

Hinweis: Bei akuten Problemen (die das Leben oder die Gesundheit bedrohen) muss sich die versicherte Person unbedingt statt an das BBV Notfall-Programm direkt an die örtliche Rettungsleitstelle, als Notruf 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr) wenden.

3. Welche Informationsdienstleistungen können beim BBV Notfall-Programm kostenfrei jederzeit in Anspruch genommen werden?

Folgende Informationsdienstleistungen können Sie im Rahmen des BBV Notfall-Programms kostenfrei nutzen: Benennung von Ärzten, Zahnärzten, Spezialisten. Krankenhäusern und Spezialkliniken. Informationen über spezialisierte Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation. Benennung von Ernährungstherapeuten und Psychologen, ambulanten Pflegedienstleistern und stationären Pflegeeinrichtungen. Ärztlichen sowie Apotheken Notdiensten.

4. Welche Auskunfts- und Beratungsdienstleistungen können jederzeit kostenfrei in Anspruch genommen werden?

Auskünfte zu Medikamenten, bzw. identischen und vergleichbaren Präparaten und deren Neben- und Wechselwirkungen. Allgemeine Informationen über die Art, Ursache und eventuelle Behandlungsmöglichkeiten einer Erkrankung. Klärung medizinischer Fachbegriffe. Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung für zum Beispiel eine Behandlungs- oder Operationsmethode. Auf Wunsch wird auch ein direktes Gespräch mit dem Hausarzt gesucht.

Des Weiteren erhalten BBV-Notfall-Programm-Kunden Auskünfte zu Ernährungsfragen, Gesundheitsthemen, Reisevorsorgeuntersuchungen, Impfungen bis hin zur empfohlenen Zusammenstellung der Reiseapotheke.

5. Welche Organisationsdienstleistungen können kostenfrei in Anspruch genommen werden?

Organisation medizinisch notwendiger Krankentransporte, Medikamenten Notdienst, Organisation von Krankenbesuchen inklusive An- und Abreise (Auskünfte zu Linienflugverbindungen, Auskünfte zu Bahnverbindungen und Unterbringung)

6. Welche sonstigen Dienstleistungen können durch das BBV Notfall-Programm kostenfrei in Anspruch genommen werden?

Telefonische Unterstützung bei sprachlichen Schwierigkeiten im Ausland mit Behörden, Ärzten oder Notfällen im Ausland. Vermittlung von Abschleppdiensten bei Verkehrsunfällen. Benachrichtigung von Vertrauenspersonen, Versorgung und wenn nötig Unterbringung von Haustieren.

7. Hilft das BBV Notfall-Programm auch im Falle eines Wasserrohrbruchs?

Das BBV Notfall-Programm hilft auch bei Notfällen Haus oder Wohnung betreffend. Es können Auskünfte zu Handwerkern gegeben werden, sollte es notwendig sein, werden diese auch beauftragt, koordiniert und für den Betroffenen ein Ersatzquartier organisiert.

8. Was ist unter Organisationsdienstleistungen zu verstehen?

Organisationsdienstleistungen, die im Rahmen des BBV Notfall-Programms durchgeführt werden, entsprechen der Bereitstellung von Auskünften, Informationen und die Benennung sachkundiger Ansprechpartner.

9. Welche Leistungen habe ich im Falle eines Unfalls zu erwarten?

Transport ins nächste Krankenhaus, medizinisch notwendigen Transport nach Hause, sofern nötig, Rettungsflüge zu einem geeigneten Krankenhaus. Kosten für eine medizinisch notwendige Rückreise aus dem Ausland. Die Überführung zum Wohnort im Falle eines unfallbedingten Ablebens. Alle Kosten dafür anfallenden Kosten werden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro (Komfort-Schutz), bzw. 50.000 Euro (Standard Schutz) vom BBV Notfall-Programms übernommen.

10. Was ist, wenn ich nach einem Unfall pflegebedürftig bin?

Bei einer unfallbedingten, bleibenden, Pflegebedürftigkeit, welche mindestens Pflegestufe II entspricht, besteht ein Anspruch auf Organisation und Kostenübernahme der häuslichen Pflegeleistung oder aber Organisation und Kostenübernahme der Unterbringung in einem Pflegeheim. Alternativ besteht der Anspruch auf eine lebenslange Barleistung in Höhe von 2.000 Euro (Komfort-Schutz) oder 1.000 Euro (Standard-Schutz) wenn die vorgenannten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, oder anteilig, wenn die erbrachten Leistungen weniger Kosten verursachen.

11. Gibt es Sofortleistungen nach einem Unfall?

Ja, neben der Hilfe zu Krankenhaus und Transport besteht ein Anspruch auf eine finanzielle Sofortleistung in Falle eines Unfalls. Bei einer Schwerverletzung mit einer voraussichtlichen Invalidität von mindestens 50% oder aber einem Oberschenkelhalsbruch wird eine Sofortleistung in Höhe von 24.000 Euro (Komfort-Schutz) oder 12.000 Euro (Standard Schutz) vom BBV Notfall-Programm erbracht.

12. Ich hatte einen Unfall und fühle mich seitdem unsicher ob ich alleine weiter zu Hause leben kann?

Im Rahmen des BBV Notfall-Programms wird die Organisation und Kostenübernahme eines Hausnotruf Dienstes vorgenommen. Dadurch besteht die Möglichkeit jederzeit Hilfe zu bekommen, die sich um pflegerische oder gesundheitliche Aspekte direkt und vor Ort kümmern kann.

13. Wie funktioniert ein Hausnotruf-Dienst?

Teilnehmer eines Hausnotrufprogramms erhalten einen Sender, den sie jederzeit zu Hause mit sich tragen können, im Falle eines Notfalls genügt ein Druck auf den Knopf, um Hilfe zu holen. Das wählen einer Notrufnummer ist dadurch nicht notwendig, selbst nach einem Sturz, kann so schnell und einfach Hilfe herbeigeholt werden.

14. Ich hatte einen Unfall und soll zur Reha, werde ich von dem BBV Notfall-Programm unterstützt?

Ja, die BBV hilft bei Planung und Koordinierung der Rehabilitationsmaßnahmen. Kosten die nicht von anderen Versicherungsträgern übernommen werden, wie z.B. für bessere Medikamente oder eine andere Unterbringung werden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro (Komfort-Schutz), bzw. 25.000 Euro (Standard-Schutz) übernommen.

15. Nach einem Unfall kann ich keine Treppen mehr steigen – hilft mir das BBV Notfall-Programm?

Ja, besteht nach einem Unfall eine mindestens 50% Invalidität, trägt das Notfall-Programm die nötigen Kosten für Umbau eines Hauses, einer Wohnung oder ggf. eines Kfz bis zur Höhe von 50.000 Euro (Komfort-Schutz), bzw. 25.000 Euro (Standard-Schutz). Darüber hinaus können Sie jederzeit die Beratung und Organisationsleistung der BBV telefonisch in Anspruch nehmen.

16. Ich habe mir bei einem Unfall die Nase gebrochen und möchte das nun korrigieren lassen, werde ich unterstützt?

Ja, Kosten für eine kosmetische Operation, die aufgrund eines Unfalls nötig werden, werden bis zu einer Höhe von 10.000 Euro (Komfort-Schutz), bzw. 5.000 Euro (Standard-Schutz)von dem BBV Notfall-Programm übernommen.

17. Ich hatte einen Unfall und liege im Krankenhaus, meine Kosten laufen weiter, ich muss jemandem Beauftragen, der sich um mein Haustier kümmert, muss ich Ersparnisse aufbrauchen?

Nein, die BBV zahlt Ihnen für jeden Tag medizinisch notwendiger vollstationärer Unterbringung 40,- Euro (Komfort-Schutz), bzw. 20,- Euro (Standard-Schutz). Dadurch werden laufende Kosten und zusätzlich während des Krankenhausaufenthalts anfallende Kosten gedeckt.

18. Was passiert wenn ich durch einen Unfall versterbe?

Führt ein Unfall binnen eines Jahres zum Tode, organisiert die BBV – sofern gewünscht – die Bestattung nach Ihren Vorstellungen oder nach den Vorstellungen Ihrer Angehörigen. Anfallende Bestattungskosten werden bis zu einer Höhe von 20.000 Euro (Komfort-Schutz), bzw. 10.000,- Euro (Standard-Schutz) übernommen. Sollten die Kosten niedriger ausfallen, erhalten die Angehörigen den Restbetrag ausgezahlt. Sofern nötig kümmert sich das BBV Notfall-Programm um die Unterbringung von Haustieren und sucht nach einem geeigneten Haushalt, der sich den Tieren annimmt.

19. Ich habe niemand, der sich um mein Grab kümmert, unterstützt mich die BBV?

Ja, bis zu 5 Jahre lang werden 1.000 Euro pro Jahr (Komfort-Schutz), bzw. 500,- Euro (Standard-Schutz) an eine Gärtnerei überwiesen, die sich um die Gestaltung und Pflege Ihres Grabes kümmert. Sollte diese Summe nicht ausgeschöpft werden erhalten Angehörige den Restbetrag vom BBV Notfall-Programm ausbezahlt.

20. Sollte ich einen Unfall haben, kümmert sich jemand um mein Haustier?

Ja, im Rahmen der Organisationsleistung kümmert sich die BBV um die Unterbringung oder Pflege Ihres Haustieres während Ihrer Abwesenheit. Für den Fall eines stationären Krankenhausaufenthalts erhalten Sie ein Krankenhaus Tagegeld, das auch für eine erstklassige Unterbringung Ihres Haustiers genutzt werden kann.

Weiterführende Informationen

Die Leistungen des BBV Notfall Programms

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