Haftpflichtversicherung für Senioren

Haftpflichtversicherung für Senioren

Die Haftpflichtversicherung speziell für Senioren kann ab dem 60. Lebensjahr beantragt werden. Sie zeichnet sich durch einen besonders günstigen Beitrag, keine Selbstbeteiligung und einen umfangreichen Versicherungsschutz aus. In Zusammenarbeit mit der renommierten Haftpflichtkasse Darmstadt bieten wir Ihnen die Haftpflichtversicherung für Senioren bereits ab einem Jahresbeitrag von 37,12 € an.

Haftpflichtversicherung für Senioren online beantragen

Hier können Sie online ein persönliches Angebot berechnen und abschließen.

Warum sollten Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen?

Laut §823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist man verpflichtet jeden Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Generell ist Ihre gesetzliche Haftung unbegrenzt. Die Ursache für die Entstehung eines Schadens spielt keine Rolle: Egal, ob fahrlässig, unabsichtlich oder vorsätzlich können die Geschädigten Sie schadensersatzpflichtig machen. Das Verursachen eines Schadens kann daher sehr teuer werden. Mit der Haftpflichtversicherung für Senioren können Sie dieses existenzielle Risiko besonders günstig absichern.

Schadensbeispiele

Mögliche Ursachen für einen Schaden gibt es viele. Dies können bereits Kleinschäden oder auch Schäden, die in die Millionen gehen sein:

Auf die Brille gesetzt

In einem Cafe setzen Sie sich auf einen freien Stuhl und übersehen dabei, dass auf dem Stuhl eine Brille liegt. Das Brillengestell verbiegt sich hierbei. Die Haftpflichtversicherung für Senioren begleicht für Sie den Schaden.

Großbrand durch Zigarre

Während eines Einkaufs in einem Holzhandel verliert die von Ihnen angesteckte Zigarre unbemerkt etwas Glut, die auf leicht brennbare Materialien fällt. Schnell entfacht ein Großbrand bei dem ein Großteil der Ladenfläche dem Feuer zum Opfer fällt. Auch in diesem Fall erstattet die Haftpflichtversicherung für Senioren den entstandenen Schaden.

Über die Hundeleine gestolpert

Sie sind mit Ihrem Pfiffi Gassi gehen. Während Sie sich mit dem auf der Fensterbank lehnenden Herrn Huber von Gegenüber unterhalten, stolpert ein Passant über Ihre Hundeleine und bricht sich das Bein. Neben den Kosten für die Heilbehandlung macht der Geschädigte einen Schmerzensgeldanspruch geltend. Haben Sie zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, wird auch dieser Schaden durch die Haftpflichtversicherung für Senioren beglichen.


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