Patientenverfügung – Basiswisssen zur Patientenverfüggung

Die Patientenverfügung

Ärzte sind durch ihre Ausbildung und den Hypokratischen Eid verpflichtet Leben zu retten und zu bewahren. Auch wenn der Eides Text aus heutiger Sicht vielleicht nicht mehr vollumfänglich den gesellschaftlichen Normen entspricht, der Satz „Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten“ hat seine Bedeutung für den Berufsstand bis heute nicht verloren.

Wer anderes möchte muss sich rechtlich durch eine Patientenverfügung absichern.

Der Sinn einer Patientenverfügung

Das Leben zu bewahren ist die eine Sache, die Frage wann ist ein Leben noch lebenswert eine andere. Diese zutiefst persönliche Frage wird sicherlich jeder für sich selbst klären müssen. Solange ein Mensch selbst über sich bestimmen kann, selbst handeln und sorgen, wird er diese Frage auch ohne fremde Hilfe beantworten und danach handeln. Was aber passiert, wenn dies nicht mehr geht? Ein Unfall, ein Schlaganfall oder ähnliche lebensbedrohende Umstände können schnell eintreten. Dann obliegt es anderen über das Leben und die Zukunft der eigenen Person zu bestimmen, hier kann eine Patientenverfügung Abhilfe schaffen.

Christliche und gesellschaftliche Normen wiegen schwer, niemand kann – auch Kraft Gesetzes das Leben eines anderen beenden, beenden lassen. Unsere Gesellschaft hat sich über Jahrhunderte mit dem Gedanken beschäftigt Leben zu erhalten und Dank eines technischen Fortschritts dabei große Erfolge erzielt. Die Frage aber bleibt: Will man nach einem Unfall ein Pflegefall sein weil man selbst keinen Willen mehr äußern kann? Will man durch Maschinenkraft am Leben erhalten werden auch wenn es absehbar ist, dass diese Maschinen nie wieder abgeschaltet werden können?

Wie auch immer diese Frage beantwortet wird, es ist sinnvoll dies durch eine Patientenverfügung zu dokumentieren. Damit verschafft man nicht nur sich selbst Gehör wenn es nötig ist, sondern auch Angehörigen wie Ärzten eine rechtliche Grundlage, die es erlaubt von der Norm des Leben Erhaltens abzuweichen. Maßgeblich wird damit die eigene Entscheidung was in dieser Situation zu tun ist.

Was ist eine Patientenverfügung?

Juristisch gesehen eine Willenserklärung. Ein Patient verfügt für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, welche medizinischen Behandlungen an ihm vorgenommen werden sollen und welche nicht. Auch gesetzliche Vertreter und/oder Familienangehörige sind daran gebunden. Es handelt sich dabei nicht um ein Testament das nach dem Todesfall Regelungen vornimmt, sondern um die Verfügung, was im Falle einer bestimmten gesundheitlichen Einschränkung zu tun oder lassen ist, auch wenn es dadurch zum Tod kommen kann.

Wie wird eine Patientenverfügung erstellt?

Da es sich bei einer Patientenverfügung um eine rechtlich bindende Verfügung handelt ist es notwendig eine rechtliche sichere Formulierung zu finden. Hierbei sollte eine entsprechende Beratungsstelle oder besser ein Rechtsanwalt zur Formulierung herangezogen werden. Nur wenn Rechtssicherheit besteht, kann nach der Patientenverfügung gehandelt werden.
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