Die Altersrente – Rente im Alter

Der Begriff der Altersrente und Rente

Der Begriff „Rente“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch gerne für die Altersrente eingesetzt. Versicherte, die aus einem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden haben nach überschreiten der Altersgrenze einen Anspruch auf eine Rentenzahlung, die durch die aktuellen Beschäftigten innerhalb eines Umlageverfahrens (Stichwort: Generationenvertrag) finanziert wird.

Die Altersrente – Entstehung

Die Altersrente ist seit Ihrer Einführung 1889 in der Grundidee nur leicht von der ursprünglichen Version abgewichen. Unter Reichskanzler Otto von Bismarck verabschiedete der Reichstag am 22. Juni 1889 das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung. Bereits damals gab es Versicherungshöchstgrenzen und eine Einschränkung der Versicherungsnehmer auf Arbeiter und Angestellte. Die Finanzierung der Altersrente erfolgte in einem Umlageverfahren, der Beitragssatz lag bei 1,7% und wurde hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Im Unterschied zu heute, bestand nur dann ein Anspruch auf eine Zahlung aus den Rentenkassen, wenn Arbeitsinvalidität eingetreten war oder aber die versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet hatte, was angesichts einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 45, bzw. 48 Jahren (Männer, Frauen) eher die Ausnahme war.

Die Altersrente – Heute

Heute stellt für viele die Altersrente eine, wenn nicht sogar die Haupteinkommensquelle im Alter dar. Sie hat eine Lohnersatzfunktion und soll Einkommensverluste, welche durch die altersbedingte Aufgabe einer Erwerbstätigkeit entstehen, kompensieren.

In der Vergangenheit musste die Altersrente der politischen und wirtschaftlichen Bedingungen immer wieder neu angepasst werden und stellt doch ein Konstante in über 100 Jahren deutscher Geschichte da, die sich in den nächsten Jahren einer neuen, bisher unbekannten Herausforderung stellen muss: Dem demographischen Wandel.

Bereits heute sind die ersten Anzeichen des Wandels zu spüren, Rentenerhöhungen werden ausgesetzt, bedingt durch inflationäre Einwirkungen wird aus dem sicher geglaubten Ruhestandsgeld eine Variable, die aus Sicht von vielen nicht mehr für einen komfortablen Ruhestand ausreichend sein werden.

Problem der Altersrente

Statistiken zu Folge werden bereits 2010 drei Arbeitnehmer einen Rentner finanzieren müssen, ab 2030 sinkt diese Quote sogar auf 2 Arbeitnehmer für einen Rentner. Dass dieses System so nicht finanzierbar ist wird langsam ersichtlich, wie eine sozialverträgliche Lösung aussieht dagegen nicht.

Die Altersrente als einzige Alterseinkommensquelle zu betrachten erscheint daher keine Lösung, private Vorsorge in Form von einer langjährigen Ansparphase ist gerade für die Rentergeneration der nächsten Jahre nicht mehr möglich. Welche Möglichkeiten sich bieten um eventuelle zukünftige finanzielle Engpässe in den nächsten Jahre zu vermeiden erfahren Sie hier.

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