Altersrente – Beantragen der Altersrente

Beantragung der Altersrente

Wer eine Leistungen aus der Rentenversicherung erhalten möchte, muss diese Rentenzahlung beantragen. Auch in Zeiten technischen Fortschritts ist es nicht ausreichend die Voraussetzungen, für die Anspruchname der Rente erfüllt zu haben. Erst nach Antrag, Vorlage der Unterlagen und der Überprüfung des Anspruchs erfolgt eine Bewilligung, dann erst wird Ihnen Ihre Altersrente ausgezahlt.

Wo ist der Antrag auf Altersrente zu stellen?

Grundsätzlich kann ein solcher Antrag bei jeder amtlichen Stelle eingereicht werden, die die Zahlung von Sozialleistung verantwortet. Eine Zuständigkeit ist hier von eher geringer Bedeutung, dennoch kann es sinnvoll sein die Leistung bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger oder dessen örtlicher Vertretung einzureichen. Dadurch entfallen längere Verwaltungswege, die Bearbeitungszeit Ihres Antrags sollte dies verkürzen

Welche Unterlagen werden benötigt um einen Antrag zu stellen?

Für die Beantragung einer Altersrente benötigen Sie den letzten von Ihrem Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellten Versicherungsverlauf. Sollte dieser zeitliche Lücken aufweisen, die zum Beispiel durch Selbständigkeit oder gewollt erwerbslose Zeit bedingt sind (Hausfrau) müssen diese bei Antragstellung geklärt werden. Zur Klärung ist es hilfreich, wenn Sie alle verfügbaren Unterlagen auch wenn sie nicht im direkten Zusammenhang mit der Rentenzahlung stehen mitnehmen, Zeugnisse oder amtliche Bescheinigungen von Arbeitsamt, Krankenkasse oder Ausbildungsverträge können hier Klarheit bringen. Im Falle einer Kindererziehungspause, die bisher nicht nachgewiesen wurde muss der Geburtsnachweis für das Kind vorgelegt werden.

Benötigt wird außerdem Ihren Personalausweis, Ihr Reisepass oder ersatzweise Ihre Geburtsurkunde

Für die Aufnahme Ihres Rentenantrags sollten Sie folgende Dinge bereithalten:

die Angabe Ihrer Bankverbindung (Geldinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer),

die Angaben darüber, ob und von welcher Stelle Sie – außer Ihrem Arbeitsverdienst – weitere Leistungen beziehen (z.B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente),

für die Zeit ab 1970 Angaben über Ihre jeweilige Krankenkassenzugehörigkeit – insbesondere Name und Anschrift Ihrer jetzigen Krankenkasse – und zur Art der Krankenversicherung (z.B. Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied, familienversichert) und

Angaben darüber, ob und von welcher Stelle Sie Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrente, Zusatzrente, Pension) erhalten (werden).

Diese Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine rechtliche Beratung dar, bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Rentenkasse um Sicherheit in Fragen Ihres persönlichen Rentenanspruchs zu erhalten

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